Stalinistischer Terror in der Sowjetunion und in Osteuropa. Neue Forschungen zu Tätern – Opfern – Folgen

Stalinistischer Terror in der Sowjetunion und in Osteuropa. Neue Forschungen zu Tätern – Opfern – Folgen

Organisatoren
Lehrstuhl Geschichte Osteuropas, Humboldt-Universität zu Berlin; Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.04.2011 - 13.07.2011
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Von
Teresa Tammer, Berlin

Was kennzeichnete den stalinistischen Terror? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Stalinistischer Terror in der Sowjetunion und in Osteuropa. Neue Forschungen zu Tätern – Opfern – Folgen“ widmeten sich namhafte Historiker der Frage, welche Rationalität sich hinter den massenhaften Erschießungen, Lagerstrafen und Deportationen des Stalinismus ausmachen lässt. Der Lehrstuhl Geschichte Osteuropas der Humboldt-Universität zu Berlin und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur luden während des Sommersemesters 2011 dazu ein, über neue Forschungsergebnisse zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen die Analyse der Gewalt und deren Wechselwirkung mit der gesellschaftlichen Realität in der Sowjetunion. Da das Wissen um die Verbrechen Stalins und um die Bedingungen, die die Umsetzung des Terrors ermöglichten, bislang nur wenig im öffentlichen Bewusstsein verankert sind, waren die Veranstalter bemüht, sowohl Fachpublikum als auch eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.

Die Frage, wie der Terror unter Stalin erklärt werden kann, zog sich dabei wie ein roter Faden durch alle Vorträge. War Stalin ein kranker Gewaltverbrecher oder steckte hinter dem Terror eine politisch motivierte Absicht? Zudem wurde darüber diskutiert, inwieweit die stalinistischen Verbrechen aus juristischer Perspektive beurteilt werden können. Dürfen Historiker die Hungersnöte in der Ukraine und in Kasachstan sowie den Großen Terror in die Kategorie „Genozid“ einordnen? Des Weiteren wurde der Regierungsstil des Diktators während des Zweiten Weltkriegs beleuchtet und die Berührungspunkte von Stalinismus und Nationalsozialismus thematisiert. Über die innere Zusammensetzung und Funktionsweise des stalinistischen Systems, darüber, wie Stalin innere und äußere Feinde wahrnahm, sowie ein Vortrag über die „Täter“, die den Massenterror ausführten, gaben aufschlussreiche Einblicke.

NORMAN NAIMARK (Stanford), KARL SCHLÖGEL (Frankfurt an der Oder) und JÖRG BABEROWSKI (Berlin) diskutierten zur Auftaktveranstaltung über den Großen Terror der 1930er-Jahre in der Sowjetunion sowie über seine Ursachen und Bedingungen. Die Historiker machten ihren jeweiligen Standpunkt in der Auseinandersetzung über verschiedene Interpretationen der Ereignisse deutlich. Karl Schlögel vertrat die Ansicht, dass der Terror auch im Kontext anderer Aktivitäten der Jahre 1937/38 betrachtet werden müsse. Wie wurden Massen mobilisiert? Welche Ereignisse fanden parallel dazu statt? Jörg Baberowski stellte hingegen den Gewalttäter Stalin in den Mittelpunkt. Demnach sei die Dynamik von Gehorsam, Macht und Gewalt im Umfeld des Diktators eine ausschlaggebende Bedingung für die Durchführung der Massenverhaftungen und -erschießungen gewesen. Es habe sich eine Spirale der Gewalt entwickelt, die selbst Stalin zum Schluss nicht mehr stoppen konnte und wollte. Für Norman Naimark sind die Verbrechen Ausdruck eines skrupellosen Gewalttäters, der für die Herstellung einer vorgestellten Gesellschaftsordnung vor der Anwendung von Massenrepressionen nicht zurückschreckte.

Dass der Terror in der Sowjetunion nicht erst 1937 begann und es eine regelrechte Kontinuität von Massenverbrechen gegen die eigene Bevölkerung gegeben habe, machte DAVID SHEARER (Delaware, USA) in seinem Vortrag deutlich. Laut Shearer stellten die Jahre 1937/38 zwar den Höhepunkt des stalinistischen Terrors dar, doch waren Deportationen, Verhaftungen und Erschießungen bereits Ende der 1920er-Jahre im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft und der „Entkulakisierung“ an der Tagesordnung. Shearer sprach sich für den Begriff der „Säuberung“ aus. Damit könne in Abgrenzung zum Begriff des Terrors erfasst werden, dass die Gewalt nicht aus heiterem Himmel über die Bevölkerung hereinbrach, sondern immer auch eine gesellschaftsordnende Funktion erfüllen sollte. Im Rahmen der Diskussion wurde dazu kritisch angemerkt, dass die Perspektive der Opfer, für die Lagerhaft oder das Verschwinden von Angehörigen tatsächlich plötzliche und dramatische Schicksalsschläge bedeuteten, mit dem Begriff der „Säuberung“ aus dem Blick gerate.

ALFRED RIEBER (Budapest) sprach über den Regierungsstil des Diktators während des Zweiten Weltkriegs, der zwischen „Super-Zentralisierung“ und „Improvisierung“ oszillierte. Nur noch eine kleine Gruppe um Stalin habe das Land regiert und den Krieg geführt. Gleichzeitig sei jedoch einzelnen Personen und Institutionen eine Eigenständigkeit zugesprochen worden, wie sie vor dem Krieg nicht denkbar gewesen wären. Umstritten und bis heute nicht eindeutig zu klären sei hingegen die Frage nach der Rolle des Terrors vor und während des Zweiten Weltkriegs. Schon vor dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden Schlüsselfiguren aus dem Militär entfernt. Dies und andere Gründe hätten dazu geführt, dass die Rote Armee zunächst hohe Verluste zu verzeichnen hatte. Unter diesem Gesichtspunkt, sei es – so Rieber – bemerkenswert, dass das Land am Ende zu den Siegern gegen das nationalsozialistische Deutschland gehörte. Er sprach sich damit klar gegen die von anderen Historikern vertretene Ansicht aus, die stalinistischen Repressionen hätten die Soldaten diszipliniert und dem Land damit zum Sieg verholfen.

NICOLAS WERTH (Paris) sprach über die sowjetischen Hungersnöte und die Frage des Genozids. Nach der Definition der UN-Konvention von 1948 handelt es sich dann um Genozid, wenn die Absicht besteht, eine ethnische, nationale, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Werth zeigte, dass im Fall der Ukraine diese Kriterien zuträfen und daher von einem Genozid an den Ukrainern gesprochen werden müsse. Die Tötungsabsicht sei aus dem Quellenmaterial ersichtlich, welches belege, dass Stalin 1933 sogar die Verschärfung des Hungers forderte, um den Widerstand der Bauern gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft zu brechen. Die Vernichtungsabsicht richtete sich gegen die Bauern und damit gegen die ukrainische Nation als Ganzes, da jene die Träger der Nation darstellten. Werth machte sich für den Gebrauch des eigentlich juristischen Begriffs des Genozids unter Historikern stark. Denn auch für geschichtliche Ereignisse sei es unerlässlich, nicht nur einzelne Fakten zu benennen, sondern eine angemessene Sprache zu finden, die das Ausmaß von derartigen Tragödien fassen könne.

NORMAN NAIMARK (Stanford) plädierte für eine noch breitere Anwendung des Genozid-Begriffs auf die stalinistischen Verbrechen. Seiner Ansicht nach dürften nicht nur Einzelereignisse, wie der Massenmord von Katyn oder die Hungersnot in der Ukraine, in den Blick genommen werden. Vielmehr sei von einer Verbindung der einzelnen Terrorwellen und einem nicht nur punktuell, sondern kontinuierlich ablaufenden Genozid an verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch das Regime Stalins auszugehen. Er wies auf die Schwierigkeiten hin, welche die Genozid-Definition der Vereinten Nationen mit sich bringe. Darin wird der gezielte Mord an sozialen und politischen Gruppen zwar nicht explizit ausgeschlossen, doch aufgrund des damals von der Sowjetunion eingelegten Vetos auch nicht erwähnt. Ein weiteres Problem sei, die gezielte Absicht hinter den Morden nachzuweisen. Da jedoch nur unter Stalin der Terror in der Sowjetunion ein solch immenses Ausmaß erreicht habe – so Naimark – liege der Schluss nahe, dass die Repressionsmaßnahmen direkt auf die Anweisungen des Diktators oder wenigstens mit seinem Einverständnis gezielt durchgeführt wurden. Somit sei die UN-Definition von Völkermord auf die Zeit des Stalinismus durchaus anwendbar. Sobald von einem Genozid die Rede ist, dränge sich unweigerlich der Vergleich mit den von den Nationalsozialisten verübten Verbrechen auf. Die Gefahr bestehe darin, dass der Holocaust durch den Vergleich mit den stalinistischen Gewalttaten relativiert werden könnte. Nichtsdestotrotz sei es unabdingbar – so Naimark – dass Vergleiche angestellt und Parallelen zwischen dem stalinistischen und dem nationalsozialistischen System gezogen würden.

Über die Begegnungen von Nationalsozialismus und Stalinismus während des Zweiten Weltkriegs referierte MICHAEL WILDT (Berlin), wobei auch hier der Aspekt der Gewalt, insbesondere das wechselseitige Gewaltverhältnis, im Vordergrund stand. Ein Beispiel dafür sei die Teilung Polens, die mit dem Hitler-Stalin-Pakt im August 1939 beschlossen wurde. Nach dem deutschen und anschließend dem sowjetischen Einmarsch wurden die ersten Maßnahmen gegen den polnischen Staat von den Aggressoren gemeinsam getroffen. Das Wechselverhältnis der Regime werde anhand der Betrachtung der von beiden eroberten und zu verschiedenen Zeiten besetzten Gebiete deutlich. So hätten die Deutschen mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 einen Raum betreten, in dem Staatlichkeit, anders als im preußischen Rechtsstaat, vor allem durch Gewalt installiert worden sei. Ohne die Unterschiede zwischen dem stalinistischen und dem nationalsozialistischen System zu vernachlässigen, wies Wildt jedoch darauf hin, dass es sich um Regime handelte, die versuchten, mit Gewalt ihre Gesellschaftsutopien zu verwirklichen, woran beide System letztlich scheiterten.

Die meisten „Täter“, das heißt diejenigen, die den Terror in der Sowjetunion unter Stalin ausführten, seien nie für ihre Taten bestraft worden. Obgleich es Verurteilungen gegeben habe, zielten jene nicht auf die Bestrafung der tatsächlich begangenen Verbrechen ab. Vielmehr ging es darum, den alten Geheimdienstapparat zu „säubern“ und neue loyale Mitarbeiter einzusetzen. Während der Tauwetterperiode veranlasste Chruščev Gerichtsverfahren, in deren Verlauf einzelne „Täter“ exemplarisch verurteilt wurden. NIKITA PETROV (Moskau), Historiker und Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation Memorial, zog den Schluss, dass die verbrecherische Natur des stalinistischen Systems, aufgrund der mangelnden juristischen Verfolgung der Verantwortlichen, bis heute nicht im öffentlichen Bewusstsein der russischen Bevölkerung verankert sei. Petrov stellte weiterhin fest, dass „Täter“ und „Opfer“ keine klar voneinander abzugrenzenden Kategorien seien. Auch diejenigen, die in den Terrorapparat verstrickt waren, konnten den Verfolgungen nicht entgehen. Das Erstaunliche daran sei, dass sie ihrer Arbeit dennoch gewissenhaft nachgingen. Die Angst, aber auch die Möglichkeit des Aufstiegs – so Petrov – habe sie zu loyalen Ausführungsorganen des stalinistischen Regimes gemacht.

JAMES HARRIS (Leeds, Großbritannien) ging ebenfalls auf den Stellenwert der Angst im Inneren des stalinistischen Systems ein. Die Angst vor einem möglichen Krieg, vor Spionen aus dem westlichen Ausland sowie die Einordnung von Menschen in Freunde und Feinde hatten Einfluss darauf, wie Stalin Informationen, die er erhielt, interpretierte und darauf reagierte. Zwar hätten die Maßnahmen zur Bekämpfung von möglichen Feinden in einem krassen Missverhältnis zur tatsächlichen Bedrohung gestanden, doch völlig abwegig seien Szenarien, wie die der Unterwanderung durch ausländische Geheimdienste in der Zwischenkriegszeit nicht gewesen. Harris stellte fest, dass Stalin nicht einfach nur willkürlich gehandelt habe, sondern überzeugt davon gewesen sei, zu wissen, wer ein „Feind“ war. In der Logik des Diktators habe dies nicht bewiesen werden müssen, sondern wurde durch die Verhaftung und Verurteilung lediglich bestätigt.

Den letzten Vortrag in der Veranstaltungsreihe hielt JÖRG BABEROWSKI (Berlin). Ihn interessierte die Person Stalin als Gewaltverbrecher, das System der Gewalt und insbesondere die Frage, warum es keine ernstzunehmenden Versuche gab, den Diktator zu stürzen. Baberowski ging auf die Funktion der Gewalt und die sich daraus entwickelnde Dynamik ein. Menschen seien willkürlich und nach Quoten verhaftet und erschossen worden. Dies habe eine Atmosphäre der Angst erzeugt, die sich disziplinierend auf das Umfeld Stalins und die Gesellschaft auswirkte. Die Gewalt habe eine Eigendynamik entwickelt, die nicht mehr kontrollierbar gewesen sei. Stalin habe sich jene Dynamik zunutze gemacht, sei jedoch nicht mehr in der Lage gewesen, dieselbe zu stoppen.

Zusammengenommen machten die einander ergänzenden und mitunter auch widersprechenden Positionen der Vortragenden ein breites Feld der verschiedenen Forschungsperspektiven auf die Geschichte des Stalinismus auf. Besonders die Rolle Stalins wurde unterschiedlich bewertet. War er die Schlüsselfigur im Terror? Waren Stalins Entscheidungen durch sein Umfeld und die Berichte des Geheimdienstes beeinflusst oder war er einfach ein Psychopath? Die Hauptrolle Stalins im Terror wurde von keinem der Historiker verneint. Jedoch ergaben sich gegensätzliche Ansichten über die Gründe für die uneingeschränkte und gewalttätige Herrschaft des Diktators. Zum einen wird von einer Dynamik der Gewalt ausgegangen, in die Stalin, ob aus Paranoia oder der Vorstellung eines revolutionären Kampfes heraus, selbst hinein geriet und die er nicht mehr stoppen konnte. In diese Richtung argumentierte James Harris, der zwar die Reaktionen des Diktators als Übertreibungen wertete, Stalins Wahrnehmung und Deutung der Wirklichkeit jedoch als nachvollziehbare Gründe für den Terror ansah. Dem gegenüber stand die Position, die von Jörg Baberowski stark gemacht wurde, dass Gewalt ein Instrument der Disziplinierung und zur Verbreitung von Angst gewesen sei, mit dem Ziel, Gehorsam zu erzwingen. Die Bolschewiki hätten keinen Rückhalt in der Bevölkerung gehabt und deshalb versucht, mit Terror und Gewalt den hegemonialen Anspruch im Land durchzusetzten. David Shearer sprach in diesem Zusammenhang von einer Kultur der Gewalt der Bolschewiki. Die Kontinuität von Massenrepressionen unter Stalin weise darauf hin, dass Gewalt dem System inhärent war. Nikita Petrov stellte nachvollziehbar dar, dass der Terror-Apparat deshalb funktionierte, weil seine Vollstrecker in der Zeit des Großen Terrors jederzeit selbst zum Opfer werden konnten.

Uneinig blieben sich die Historiker bei der Anwendbarkeit des Genozid-Begriffs auf den stalinistischen Terror. Einerseits müssten die Massenverbrechen benannt und in ihrem Ausmaß auch begrifflich erfasst werden. Andererseits sollte die Aufgabe des Historikers nicht nur darin bestehen, Ereignisse nach vorhandenen Definitionen zu kategorisieren. Je nach Erkenntnisinteresse könne jedoch die Herangehensweise an den historischen Gegenstand eine unterschiedliche sein. Sucht der Historiker in verschiedenen Ereignissen nach den immer gleichen Phänomenen und Mechanismen, so müssten diese mit feststehenden Begriffen bezeichnet werden. Versucht er jedoch bis ins Kleinste zu erfassen, was ein einzelnes Ereignis ausmachte und in welchem spezifischen Kontext dieses zu verorten ist, nützten ihm keine vordefinierten Kategorien.

Die durchweg gut bis sehr gut besuchten Vorträge zeigten, wie groß das öffentliche Interesse an der Thematik der Vortragsreihe ist. Ab Oktober 2011 wird sie, dann mit dem Fokus auf Osteuropa während des Stalinismus, fortgesetzt.

Konferenzübersicht:

05. April 2011: Von den Schauprozessen zu den Massenoperationen. Interpretationen des Großen Terrors in der Sowjetunion
Norman Naimark (Stanford), Jörg Baberowski (Berlin), Karl Schlögel (Frankfurt an der Oder)

20. April 2011: Stalins Massenrepressionen – Ursprünge und Funktionen
David Shearer (Delaware, USA)

27. April 2011: Super-centralization and Improvisation. Stalin at War
Alfred Rieber (Budapest)

04. Mai 2011: Sowjetische Hungersnöte und die Frage des Genozids
Nicolas Werth (Paris)

25. Mai 2011: Stalin und der Genozid
Norman Naimark (Standford)

7. Juni 2011: Gewalt und Gemeinschaft. Nationalsozialismus und Stalinismus – ein Vergleich
Michael Wildt (Berlin)

22. Juni 2011: Die Täter im Großen Terror
Nikita Petrov (Moskau)

6. Juli 2011: Stalin's Spymania and the Great Terror
James Harris (Leeds, Großbritannien)

13. Juli 2011: Stalin und der Große Terror
Jörg Baberowski (Berlin)


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